Blackout – muss ich zur Arbeit?

Blackout

Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, klärt auf, ob wir im Falle eines Blackouts zur Arbeit müssen. Bildquelle: Rosy - The world is worth thousands of pictures / pixabay.com

Im Jahr 2012 machte das Buch „Blackout – Morgen ist es zu spät“ von Marc Elsberg von sich reden, das eindrucksvoll die katastrophalen Auswirkungen eines großflächigen Stromausfalls in Europa beschreibt. Was damals reine Fiktion war, ist derzeit kein weit hergeholtes Szenario mehr: Im Zuge der Energiekrise werden in der Öffentlichkeit immer wieder verschiedene Blackout-Szenarien diskutiert. Hierbei geht es vorrangig darum, wie man sich in den eigenen vier Wänden organisiert, wenn für längere Zeit der Strom ausfällt. Was aber gilt arbeitsrechtlich? Muss ich zur Arbeit gehen, wenn dort kein Computer mehr läuft oder ich nicht mit der Bahn fahren kann?

Hierzu haben wir Gerhard Kronisch, Rechtsexperte unseres Partnerverbandes VFF, befragt. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt, dass man in einem solchen Fall von einer Betriebsstörung spricht, in deren Rahmen der Arbeitnehmer von seiner Leistungspflicht befreit ist. Sprich: Er muss nicht arbeiten. Der Schluss liegt nahe, dass in diesem Zusammenhang auch der Lohn ausfällt. „Im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls, der die eigene Arbeit unmöglich macht, weil Geräte dadurch nicht bedienbar sind oder es Störungen gibt, trägt aber der Arbeitgeber das so genannte Risiko der Unmöglichkeit der Arbeitsleistung“, erklärt Kronisch hierzu. Dazu gehörten auch Gründe höherer Gewalt, also Naturkatastrophen, extreme Witterungsverhältnisse oder Unglücke – wie eben ein Blackout. In all diesen Fällen sei der Arbeitgeber weiterhin zur Lohnfortzahlung verpflichtet. „Diese Szenarien sollten aber nicht mit dem Ausfallen von Bussen und Bahn durch Streiks verwechselt werden – in diesem Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, trotzdem pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen.“