In den ULA-Nachrichten liefern Gitta Connemann und Michael Schrodi Pro- und Contra-Argumente für und gegen die Schuldenbremse. Bildquelle: Steve Buissinne / pixabay.com

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzliche ohne Einnahmen von Krediten ausgeglichen werden müssen. Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 widmet 60 Milliarden Euro bestehender Kreditermächtigungen zugunsten des Klima- und Transformationsfonds durch die Ampel um. Dies ist laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Die Entscheidung des Gerichts war Auslöser einer Haushaltskrise und breiten Debatte. Gitta Connemann, Bundesvorsitzende Mittelstand- und Wirtschafsunion und Mitglied des Deutschen Bundestages, und Michael Schrodi, Mitglied des Deutschen Bundestages und Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, liefern in den ULA-Nachrichten 02/2024 Pro- und Contra-Argumente für und gegen die Schuldenbremse.

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Niemandem sei geholfen, wenn die energieintensive Industrie unser Land in Richtung weniger regulierter Länder verlässt. Susanne Schebel, Vizepräsidentin unseres Dachverbands ULA und 1. Vorsitzende unseres Dachverbands VFF, bringt es in ihrem Kommentar hinsichtlich der deutschen Industrie- und Energiepolitik auf den Punkt.

Susanne Schebel, Vizepräsidentin unseres Dachverbands ULA – Deutscher Führungskräfteverband und 1. Vorsitzende unseres Dachverbands VFF - Verband Fach- und Führungskräfte, bringt es in ihrem Kommentar in den ULA-Nachrichten 02/2024 hinsichtlich der deutschen Industrie- und Energiepolitik auf den Punkt: Niemandem sei geholfen, wenn die energieintensive Industrie unser Land in Richtung weniger regulierter Länder verlässt.

Die moderne Industrie sei aber mit ihrer Innovationskraft und ihren gut bezahlten Arbeitsplätzen nicht das Problem, sondern vielmehr der Schlüssel zur Lösung der Klimakrise. Denn deutsche Ingenieure sind immer noch Weltklasse in der Kunst der Prozessoptimierung. Dies verbunden mit der Tatsache, dass gerade energieintensive Branchen einen hohen finanziellen Anreiz haben, ihren Verbrauch zu senken und in umweltfreundliche Technologien und Werkstoffe zu investieren, zeige einmal mehr, dass das größte derzeitige Problem das Fehlen von Investitionsimpulsen sei. Insbesondere…

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  • Kommentar: Kraft zur Krisenlösung
  • Neues EU-Projekt: Abbau von Unconscious Bias
  • Gastbeitrag: Denkanstöße von Anders Indset – Goethes Faust liefert Ideen für Führung
  • Pro & Contra: Schlagabtausch zur Schuldenbremse – Argumente von Connemann und Schrodi
  • Künstliche Intelligenz – Deutschland braucht Weckruf
  • Weiterbildung: Aktuelle Seminare des Führungskräfte Instituts
  • Terminvorschau: Veranstaltungen im Überblick
  • Gastbeitrag von Prof. Eric Kearney: „Sowohl-als-auch“ birgt viele Vorteile
  • Netzwerk: Deutscher Chemie-Preis 2023

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  • Kommentar: Bundesverfassungsgericht weist Ampel in die Schranken
  • ULA-Klausurtagung: Neue Impulse aus den Verbänden
  • Gastbeitrag: Wie KI den Führungsalltag verändert
  • KI-Guideline der ULA: Handlungsempfehlung für Führungskräfte
  • Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Nachholbedarf bei Zukunftsfinanzierungsgesetz
  • Weiterbildung: Aktuelle Seminare des Führungskräfte Instituts
  • Terminvorschau: Veranstaltungen im Überblick
  • Urteil: Betriebsrat bestimmt bei Rückkehr aus Homeoffice mit
  • Führung im Wandel: Interview mit Dr. Sylke Piéch und Roland Angst
  • Jahreskonferenz des VAA: Zeichen setzen für den Transformationsstrompreis

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In der Debatte um die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung gibt es weiterhin keine Einigung. Ob sich die Ampelkoalition noch in dieser Legislaturperiode zu einer Neuregelung durchringen kann, scheint nach Meinung unseres Dachverbands ULA ungewiss. Bildquelle: Susanne Plank / pixabay.com

„In der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales vom 9. Oktober 2023 zum Thema Arbeitszeiterfassung zeigte sich einmal mehr, dass die Meinungen der Akteure zu den Themen Arbeitszeit, digitale oder analoge Zeiterfassung, Vertrauensarbeitszeit und Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung weit auseinanderliegen“, bewertet Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, die aktuelle Situation. „Das macht es für den Gesetzgeber nicht einfacher. Aber er ist in der Pflicht“, erklärt der VFF-Rechtsexperte.

Bereits am 14. Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Arbeitszeit von Beschäftigten künftig erfasst werden solle. Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 13.09.2022 in diesem Sinne. Ein offizieller Regierungsentwurf durch das federführende Bundesarbeitsministerium liegt jedoch bislang immer noch nicht vor. „Das Wie liegt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers“, sagte die Präsidentin des BAG bei der Vorlage des…

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