
Nach der Lockerung des Kündigungsschutzes bei leitenden Angestellten einiger Branchen befürchtet unser Dachverband ULA nun einen Dammbruch, der mittelfristig dazu führt, dass weite Teile der deutschen Leistungsträger aus dem Kündigungsschutz gedrängt werden.
Bildquelle: Verena Münch / pixelio.de
Der Bundestag beschloss am 21.02.2019 mit breiter Mehrheit das „Gesetz über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz)“. Die Initiative geht auf eine Vereinbarung im aktuellen Koalitionsvertrag zurück, die auf Bestreben der hessischen CDU zur vermeintlichen Stärkung des Bankenstandortes Deutschland darin aufgenommen wurde.
Durch die Änderungen des Kreditwesensgesetzes werden Risikoträger in Großbanken im Kündigungsrecht leitenden Angestellten gleichgestellt, die eigenständig Personalentscheidungen treffen können. Erstmals in der Geschichte des deutschen Kündigungsschutzrechts ist die Einkommenshöhe ausschlaggebend für die Gewährung von Schutzbedürftigkeit von Arbeitnehmern. Bis zu 5.000 Risikoträger sind von der Neuregelung betroffen.
Unser Dachverband ULA und der DGB hatten im Laufe des parlamentarischen Beratungsverfahrens mehrfach verfassungsrechtliche Bedenken geltend…
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