Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz wird voraussichtlich im April 2023 in Kraft treten und bietet rechtliche Sicherheit für Beschäftigte und Betriebe auch auf nationaler Ebene. Bildquelle: Yvette W / pixabay.com

Im Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Es wird voraussichtlich im April 2023 in Kraft treten und unmittelbar gelten. Grundlage ist die EU-Richtlinie, die die Führungskräfteverbände über ihren europäischen Dachverband CEC European Managers in Zusammenarbeit mit Eurocadres, den Führungskräften des Europäischen Gewerkschaftsbundes, angestoßen haben.

Unser Dachverband ULA – Deutscher Führungskräfteverband begleitete die Richtlinie seit 2012 und setzte sich dabei erfolgreich für mehr Schutz für Hinweisgeber ein. Denn Führungskräfte tragen sowohl beim Schutz von Unternehmensgeheimnissen als auch der Verhinderung und Aufdeckung von rechtswidrigem Verhalten eine besondere Verantwortung. Die ULA begrüßt das grundsätzliche Ziel, mit dem Hinweisgeberschutzgesetz rechtliche Sicherheit für Beschäftigte und Betriebe auch auf nationaler Ebene zu schaffen. Entscheidend für den Erfolg der Umsetzung wird es sein, keine Kultur des Misstrauens gegenüber…

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Nebenjob ohne Rentenkürzungen möglich

Seit Beginn des Jahres 2023 können Rentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass sie befürchten müssen, dass ihre gesetzliche Rente gekürzt wird. Bildquelle: Alexa / pixabay.com

Rentner können seit Beginn des Jahres 2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne, dass sie Kürzungen der gesetzlichen Rente befürchten müssen. Der Bundestag und Bundesrat hatten im Dezember 2022 beschlossen, dass die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos gestrichen wird. So trat das 8. SGB IV-Änderungsgesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft. Hintergrund sind die Überlegungen der Ampelkoalition, nach denen der Rentenzugang flexibilisiert, die Erwerbsquote Älterer gesteigert und die Verwaltung vereinfacht werden sollen.

Gehen Frührentner bei Bezug ihrer vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nach, zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte weiterhin jeweils ihre Beitragsanteile an die gesetzliche Rentenversicherung. Die gezahlten Beiträge werden mit Erreichen des regulären Rentenalters oder beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente berücksichtigt.

Bei Erwerbsminderungsrenten steigen die…

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Die neuste Ausgabe der ULA-Nachrichten für Führungskräfte mit aktuellen Themen aus Wirtschaft, Politik und Recht ist da!

Folgende Schwerpunkte werden verhandelt:

  • Gastbeitrag von Prof. Michael Eilfort: Führung als Leadership
  • Notizen aus Berlin: Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen
  • Politik: Debatte um Hinweisgeberschutz
  • Altersvorsorge: Interview mit Peter Hartmann (ABV)
  • Weiterbildung: Aktuelle Seminare des Führungskräfte Instituts
  • Terminvorschau: Veranstaltungen im Überblick

Die aktuelle Ausgabe der ULA-Nachrichten finden Sie hier.

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Folgende Schwerpunkte werden verhandelt:

  • Mitbestimmung: Gefahr aus Europa für den Sitz der leitenden Angestellten
  • Industriepolitik: Mehr Initiative in Europa nötig
  • Gastbeitrag von Dr. Wolfgang Große Entrup: Chemische Industrie reagiert auf Krise
  • ULA-Politik-Dialog: Wirtschaft und Klimaschutz in Einklang bringen
  • Weiterbildung: Aktuelle Seminare des Führungskräfte Instituts
  • ULA-Führungskräftetag: Format der Flagship-Veranstaltung wird erweitert
  • Terminvorschau: Veranstaltungen im Überblick

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Gesetzliche Krankenversicherung

Unser Dachverband ULA - Deutscher Führungskräfteverband fordert eine sachliche Debatte über die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Bildquelle: Michael Schwarzenberger / pixabay.com

Eine sachliche Debatte über die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung fordert unser Dachverband ULA - Deutscher Führungskräfteverband. Hintergrund ist die Forderung aus den Reihen der Union, die Beitragsbemessungsgrenze wie auch die Versicherungspflichtgrenze der GKV auf das Niveau der BBG der Gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben. Der DGB will darüber hinaus die Versicherungspflichtgrenze der GKV auf 130.000 Euro anheben.

Was das konkret hieße, hat die FAZ ausgerechnet: Der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung würde sich für beide zusammen um bis zu 428 Euro im Monat erhöhen, das sind 5.136 Euro im Jahr. Die Beschäftigten verlören also mehr als 2.500 Euro netto. Nach dem Plan des DGB wären es wohl noch mehr, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21.09.2022.

ULA-Präsident Roland Angst mahnt in der FAZ: Es werde sich bitter rächen, wenn Leistungsträger mit derart „drakonischen Maßnahmen“ aus dem Land oder in die innere Kündigung getrieben…

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