In der Debatte um die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung gibt es weiterhin keine Einigung. Ob sich die Ampelkoalition noch in dieser Legislaturperiode zu einer Neuregelung durchringen kann, scheint nach Meinung unseres Dachverbands ULA ungewiss. Bildquelle: Susanne Plank / pixabay.com
„In der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales vom 9. Oktober 2023 zum Thema Arbeitszeiterfassung zeigte sich einmal mehr, dass die Meinungen der Akteure zu den Themen Arbeitszeit, digitale oder analoge Zeiterfassung, Vertrauensarbeitszeit und Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung weit auseinanderliegen“, bewertet Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, die aktuelle Situation. „Das macht es für den Gesetzgeber nicht einfacher. Aber er ist in der Pflicht“, erklärt der VFF-Rechtsexperte.
Bereits am 14. Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Arbeitszeit von Beschäftigten künftig erfasst werden solle. Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 13.09.2022 in diesem Sinne. Ein offizieller Regierungsentwurf durch das federführende Bundesarbeitsministerium liegt jedoch bislang immer noch nicht vor. „Das Wie liegt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers“, sagte die Präsidentin des BAG bei der Vorlage des…
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