Wie werden Abfindungen, Aktienoptionen oder Altersteilzeitmodelle steuerlich behandelt? Was muss ich bei der Steuer in Bezug auf Aufsichtsratsvergütungen oder Renteneinkünfte beachten? Mit solchen oder ähnlichen Fragestellungen beschäftigt sich das Steuerbüro Runte & Partner tagtäglich und kann so kompetente Ratschläge und Gestaltungsempfehlungen diesbezüglich gewährleisten – schnell und zuverlässig.
Für syntra-Mitglieder wird ein ermäßigter Stundensatz bei Zeitgebühren* berechnet. Für Rentner & Pensionäre besteht eine Rahmenvereinbarung zu den Wertgebühren* (abhängig von der Einkommenshöhe). Auch das Erstellen von Steuererklärungen und Gewinnermittlungen ist bei Diplom-Kaufmann Niclas Müller und seinem Team in guten Händen.
Nehmen Sie bitte unter Angabe Ihrer syntra-Mitgliedsnummer direkten Kontakt auf zu:
Steuerberatung Runte & Partner
 Dipl.-Kfm. Niclas Müller, Steuerberater
 Peter-Welter-Platz 5
 50676 Köln
Tel. +49 221 9216340
 Fax +49 221 234511
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* Zeitgebühren: Wenn kein Gegenstandswert (z. B. Höhe des Einkommens) greifbar ist, rechnet man nach angefallener Arbeitszeit pro Stunde ab (insbesondere z.B. bei Beratungen).
 * Wertgebühren orientieren sich an der Höhe des Gegenstandswerts (z.B. bei Steuererklärungen).
