Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Bestimmte Äußerungen in einer privaten Chatgruppe können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Bildquelle: thank you for / pixabay.com

Einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zufolge kann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch aufgrund sexistischer, stark beleidigender und zu Gewalt aufstachelnder Nachrichten über Vorgesetzte in einer privaten Chatgruppe erfolgen. Nur in Ausnahmefällen können sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf die Vertraulichkeit eines Chats berufen.

Im konkreten Fall bestand seit 2014 eine Chatgruppe mit sechs Kollegen, zu der im Jahr 2020 ein ehemaliger Kollege eingeladen wurde. Neben privaten Themen wurde vorrangig von einem Arbeitnehmer in menschenverachtender Weise über Kollegen und Vorgesetzte in der Chatgruppe hergezogen. Der Arbeitgeber erhielt Kenntnis davon und kündigte das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers außerordentlich fristlos. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage und bekam vom Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen recht. Die Äußerungen seien zwar für eine fristlose Kündigung geeignet, waren jedoch Bestandteil einer vertraulichen…

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Können Arbeitnehmer laut Betriebsvereinbarung individuelle Vereinbarungen über mobiles Arbeiten mit ihrem Vorgesetzten treffen, ist eine allgemeine Weisung des Arbeitgebers bzgl. der Anwesenheit im Office mitbestimmungspflichtig. Bildquelle: Peggy und Marco Lachmann-Anke / pixabay.com

Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat entschieden: Sieht eine Betriebsvereinbarung vor, dass Arbeitnehmer individuelle Vereinbarungen über mobiles Arbeiten in Abstimmung mit ihrem Vorgesetzten treffen können, ohne das „Wie“ der mobilen Arbeit zu regeln, ist eine allgemeine Weisung des Arbeitgebers, wonach eine Anwesenheit an vier Tagen pro Monat geboten ist, mitbestimmungspflichtig.

Im konkreten Fall gab es eine Betriebsvereinbarung zur mobilen Arbeit. Sie eröffnete die Möglichkeit individueller Vereinbarungen über mobiles Arbeiten in Abstimmung mit dem Vorgesetzten. Der überwiegende Anteil der Arbeitszeit sollte aber am regelmäßigen Arbeitsplatz geleistet werden.

Während der Coronapandemie wurde die mobile Arbeit ausgeweitet. Im weiteren Verlauf der Pandemie wurde empfohlen, möglichst nicht im Büro zu erscheinen.

Diese Regelung änderte sich im März 2022. „Auf Grundlage des Freiwilligenprinzips“ wurde die Möglichkeit angeboten, dass jeder Mitarbeiter selbst entscheidet, ob er…

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Wenn sich der Arbeitgeber darauf beruft, dass Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers erloschen sind, weil der Arbeitnehmer während des gesamten Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankt oder erwerbsgemindert war, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast. Bildquelle: MasterTux / pixabay.com

Das Landesgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast, wenn er sich darauf beruft, dass Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers erloschen sind, weil der Arbeitnehmer während des gesamten Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankt oder erwerbsgemindert war.

Im konkreten Fall war der betreffende Arbeitnehmer seit 1998 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt, seit Oktober 2006 aber dauerhaft arbeitsunfähig. Dadurch erhielt er mehrfach eine befristete Erwerbsminderungsrenten, ab Juni 2019 eine Dauerrente wegen voller Erwerbsminderung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Ende September 2026. Der Arbeitnehmer übersandte seinem Arbeitgeber den Rentenbescheid und wies auf die damit verbundene Beendigung des Arbeitsverhältnisses hin. Zudem verlangte er, dass die ihm noch zustehenden Urlaubstage seit dem Jahr 2006 abgegolten werden. Der Arbeitgeber wollte aber nur die Urlaubsabgeltung von 2018 und 2019 zahlen.

Daher klagte der Arbeitnehmer vor dem…

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Urlaub: Aus arbeitsrechtlicher Sicht ein spannendes Thema, gibt es hierzu doch häufig einige Fehlannahmen. Bildquelle: Stefan Schweihofer / pixabay.com

Die Sommerferien in den ersten Bundesländern haben begonnen – für viele ist dies der Start in die Urlaubszeit. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ein spannendes Thema, gibt es hierzu doch häufig einige Fehlannahmen. Was ist beispielsweise dran an der weit verbreiteten Auffassung vieler Unternehmen, dass Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden muss? „Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss ein Arbeitnehmer seinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen“, erklärt Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Der Urlaub verfällt daher grundsätzlich schon am 31. Dezember und nicht erst im Folgejahr“, so der VFF-Rechtsexperte.

Arbeitnehmer können Resturlaubstage nur dann mit in das Folgejahr nehmen, wenn beispielsweise eine Arbeitsunfähigkeit, eine Erkrankung eines nahen Angehörigen oder dringende betriebliche Gründe, wie z. B. termingebundene Aufträge, dazu geführt haben, dass im laufenden Jahr nicht alle Urlaubstage genommen werden konnten. Wird der Urlaub dann…

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Kopieren von Daten

Das Löschen betrieblicher Daten und E-Mails kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, das bloße Kopieren von Betriebsdaten ohne unzulässige Verwendung nicht. Bildquelle: Tom / pixabay.com

Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat entschieden: Während das Löschen betrieblicher Daten und E-Mails eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann, genügt das bloße Kopieren von Betriebsdaten ohne unzulässige Verwendung dafür nicht. So entschied das Landesarbeitsgericht Hamburg. In der Juni-Ausgabe des VAA-Magazins gibt es dazu weitere Informationen und eine ausführliche Urteilsbesprechung. Das LAG-Urteil zeigt, dass Beschäftigte sorgfältig mit betrieblichen Daten umgehen sollten, denn deren unberechtigte Löschung kann grundsätzlich ein Kündigungsgrund sein. Arbeitgeber müssen in dem Fall allerdings konkret darlegen, auf welche Daten sie nicht mehr zugreifen können.

 

Den ausführlichen Artikel hierzu finden Sie in der Juni-Ausgabe des VAA-Magazins.

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