Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer und stellt ihn frei, besteht der volle Lohnanspruch des Arbeitnehmers innerhalb der Kündigungsfrist auch dann, wenn er sich nicht direkt um ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis bemüht. Bildquelle: Louis / pixabay.com
„Eine absolut richtige Entscheidung, die das BAG da am 12.02.2025 getroffen hat“, urteilt Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das Bundesarbeitsgericht hatte entschieden: Kündigt ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, besteht der volle Lohnanspruch des Arbeitnehmers innerhalb der Kündigungsfrist. Das gilt auch dann, wenn er sich nicht direkt um ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis bemüht.
Im konkreten Fall kündigte ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zum 30. Juni 2023 und stellte ihn unwiderruflich frei. Anfang April meldete sich der Arbeitnehmer nach Eingang der Kündigung bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend. Die Arbeitsagentur schickte ihm erst Anfang Juli 2023 Vermittlungsvorschläge.
Der Arbeitgeber übersandte hingegen schon im Mai und Juni einige Stellenanzeigen von Jobportalen oder Unternehmen. Der Arbeitnehmer bewarb sich erst Ende Juni auf manche…
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