Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, beantwortet in diesem Interview die Frage, welche Änderungen sich durch die neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung vom 20.03.2022 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben.
Mit dem Auslaufen der Corona-Schutzverordnung trat am 20.03.2022 die neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. syntra spricht mit Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und erster Ansprechpartner in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen bei syntra, über die neuen Regelungen.
syntra: Herr Kronisch, was genau gilt nach dem Auslaufen der alten Corona-Schutzverordnung vom 25.06.2021 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Kronisch: Viele Regelungen der alten Verordnung haben weiterhin Bestand. Die Neufassung lässt auch den finanziellen und organisatorischen Aufwand für die Arbeitgeber weitgehend unverändert. Es bleibt im Großen und Ganzen bei den bisherigen Schutzmaßnahmen, die zum Ziel haben, Ansteckungen und Ausfälle durch Corona-Erkrankungen zu vermeiden. Neu ist, dass die Homeofficepflicht wie auch die 3G-Zugangsregelung entfallen. Zudem muss der Arbeitgeber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung die noch erforderlichen Schutzmaßnahmen zum…
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