Fast jeder von uns hat schon einmal eine Filmszene gesehen, in der ein gerade gekündigter Angestellter einen Karton mit seinen persönlichen Unterlagen aus dem Büro trägt. Aber was ist eine außerordentliche Kündigung eigentlich genau, wann wird sie ausgesprochen und was können Sie dagegen unternehmen?
Eine außerordentliche Kündigung ist eine fristlose Kündigung, bei der die vereinbarte Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Sie ist für Arbeitgeber immer das letzte Mittel (ultima ratio) und darf gemäß § 626 Abs. 1 BGB nur aus wichtigem Grund ausgesprochen werden. Gründe können zum Beispiel Betrug, negative Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet, sexuelle Belästigung, Diebstahl und Veruntreuung, Arbeitszeitbetrug oder ein öffentlich angekündigtes Krankfeiern sein. Immer muss eine „Interessenabwägung“ des Einzelfalls stattfinden, in dem das Ausmaß der Pflichtverletzung, entlastende Umstände oder eine Wiederholungsgefahr geprüft werden. Bei verhaltensbedingten Kündigungen…
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