Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, klärt auf, ob wir im Falle eines Blackouts zur Arbeit müssen.
Bildquelle: Rosy - The world is worth thousands of pictures / pixabay.com
Im Jahr 2012 machte das Buch „Blackout – Morgen ist es zu spät“ von Marc Elsberg von sich reden, das eindrucksvoll die katastrophalen Auswirkungen eines großflächigen Stromausfalls in Europa beschreibt. Was damals reine Fiktion war, ist derzeit kein weit hergeholtes Szenario mehr: Im Zuge der Energiekrise werden in der Öffentlichkeit immer wieder verschiedene Blackout-Szenarien diskutiert. Hierbei geht es vorrangig darum, wie man sich in den eigenen vier Wänden organisiert, wenn für längere Zeit der Strom ausfällt. Was aber gilt arbeitsrechtlich? Muss ich zur Arbeit gehen, wenn dort kein Computer mehr läuft oder ich nicht mit der Bahn fahren kann?
Hierzu haben wir Gerhard Kronisch, Rechtsexperte unseres Partnerverbandes VFF, befragt. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt, dass man in einem solchen Fall von einer Betriebsstörung spricht, in deren Rahmen der Arbeitnehmer von seiner Leistungspflicht befreit ist. Sprich: Er muss nicht arbeiten. Der Schluss liegt nahe,…
Weiterlesen