Das Arbeitsgericht Hamburg wies diesen Antrag des Betriebsrats zurück. Dieser habe kein Mitbestimmungsrecht beim Einsatz von KI, weil ChatGPT über den Webbrowser aufgerufen wurde und dies bereits durch eine Konzernbetriebsvereinbarung geregelt war. Bildquelle: pixabay.com

„Eine zutreffende Entscheidung“, kommentiert Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16.01.2024. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten die Nutzung generativer KI-Systeme wie ChatGPT erlaubt. Der Betriebsrat verlangte vor dem Arbeitsgericht, diese Nutzung zu untersagen. Er sah seine Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz verletzt, weil es sich bei der Nutzungserlaubnis und den Vorgaben zur Nutzung der Systeme seiner Ansicht nach um Regelungen zur Ordnung im Betrieb und die Einführung einer technischen Einrichtung zur Überwachung der Mitarbeiter gehandelt habe.

Das Arbeitsgericht Hamburg wies den Antrag des Betriebsrats zurück. Dieser habe kein Mitbestimmungsrecht beim Einsatz von KI, weil die Systeme nicht auf den Rechnern des Arbeitgebers installiert, sondern über den Webbrowser aufgerufen wurden. Deren Nutzung war bereits durch eine Konzernbetriebsvereinbarung geregelt.

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Untersagt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit, steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zu. Bildquelle: Firmbee / pixabay.com

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit untersagt.

Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber aus der Automobilbranche seinen Beschäftigten die private Nutzung von Mobiltelefonen während der Arbeitszeit verboten, um ein zügiges und konzentriertes Arbeiten der Arbeitnehmer sicherzustellen. Der Betriebsrat wandte sich vor dem Arbeitsgericht gegen das Verbot. Die Begründung: Es seien auch Zeiträume erfasst, in denen es aus betrieblichen Gründen zu Arbeitsunterbrechungen kommen könne. Die Maßnahme gehe über das Direktionsrecht des Arbeitgebers hinaus und betreffe das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb, somit sei diese aus Sicht des Betriebsrates mitbestimmungspflichtig gewesen. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht lehnten den Antrag ab. 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in seinem Urteil vom 17.…

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Existiert eine arbeitsvertragliche Pflicht zur Kenntnisnahme von Weisungen in der Freizeit, gibt es für Arbeitnehmer kein absolutes Recht auf Unerreichbarkeit nach Feierabend. Bildquelle: Ali-Akber Plabon / pixabay.com

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Existiert eine arbeitsvertragliche Pflicht zur Kenntnisnahme von Weisungen in der Freizeit, gibt es für Arbeitnehmer kein absolutes Recht auf Unerreichbarkeit nach Feierabend. 

„Eine absolut richtige Entscheidung, die sich aber nicht verallgemeinern lässt: Im Regelfall gibt es durchaus ein Recht auf Unerreichbarkeit in der Freizeit. Ausnahmen gibt es jedoch immer“, bewertet Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Entscheidung. Im konkreten Fall ging es um einen als Rettungssanitäter beschäftigten Arbeitnehmer, der im Schichtmodell tätig war. Unter anderem sah die Verpflichtung vor, kurzfristige Konkretisierungen hinsichtlich Einsatzort und Uhrzeit zu befolgen. Da der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer an einem Tag telefonisch nicht erreichen konnte, um ihm die Schichteinteilung für den kommenden Tag mitzuteilen, sandte er ihm eine SMS innerhalb der betrieblich geregelten Frist. Arbeitsbeginn wäre am kommenden Tag…

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Gemäß EuGH-Urteil dürfen Teilzeitbeschäftigte bei Überstundenzuschlägen nicht benachteiligt werden - hier im Fall eines in Teilzeit beschäftigten Piloten. Bildquelle: StockSnap / pixabay.com

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Eine einheitliche Überstundengrenze für Teil- und Vollzeitbeschäftigte stellt eine unzulässige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten dar. Eine solche Regelung benachteilige Teilzeitkräfte, weil diese in Relation zu ihrer vertraglichen Sollarbeitszeit mehr Stunden leisten müssten, um die Vergütung für geleistete Mehrarbeit als Lohnerhöhung pro Stunde zu bekommen.

Im konkreten Fall hatte ein in Teilzeit beschäftigter Pilot dagegen geklagt, dass sein Arbeitgeber gemäß einschlägigem Tarifvertrag den Beschäftigten bei Überschreitung einer bestimmten Zahl von im Monat geleisteten Flugdienststunden eine „Mehrflugdienststundenvergütung“ gewährte und die dafür maßgebliche Stundengrenze einheitlich für Arbeitnehmer in Voll- und Teilzeit galt. Nach seiner Auffassung waren die tariflichen Bestimmungen unwirksam, weil sie Teilzeitbeschäftigte ohne sachlichen Grund schlechter behandelten als Beschäftigte in Vollzeit. Die Stundengrenzen für die…

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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Bestimmte Äußerungen in einer privaten Chatgruppe können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Bildquelle: thank you for / pixabay.com

Einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zufolge kann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch aufgrund sexistischer, stark beleidigender und zu Gewalt aufstachelnder Nachrichten über Vorgesetzte in einer privaten Chatgruppe erfolgen. Nur in Ausnahmefällen können sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf die Vertraulichkeit eines Chats berufen.

Im konkreten Fall bestand seit 2014 eine Chatgruppe mit sechs Kollegen, zu der im Jahr 2020 ein ehemaliger Kollege eingeladen wurde. Neben privaten Themen wurde vorrangig von einem Arbeitnehmer in menschenverachtender Weise über Kollegen und Vorgesetzte in der Chatgruppe hergezogen. Der Arbeitgeber erhielt Kenntnis davon und kündigte das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers außerordentlich fristlos. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage und bekam vom Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen recht. Die Äußerungen seien zwar für eine fristlose Kündigung geeignet, waren jedoch Bestandteil einer vertraulichen…

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