Lockerung des Kündigungsschutzes: Dammbruch für leitende Angestellte befürchtet

Nach der Lockerung des Kündigungsschutzes bei leitenden Angestellten einiger Branchen befürchtet unser Dachverband ULA nun einen Dammbruch, der mittelfristig dazu führt, dass weite Teile der deutschen Leistungsträger aus dem Kündigungsschutz gedrängt werden. Bildquelle: Verena Münch / pixelio.de

Der Bundestag beschloss am 21.02.2019 mit breiter Mehrheit das „Gesetz über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz)“. Die Initiative geht auf eine Vereinbarung im aktuellen Koalitionsvertrag zurück, die auf Bestreben der hessischen CDU zur vermeintlichen Stärkung des Bankenstandortes Deutschland darin aufgenommen wurde.

Durch die Änderungen des Kreditwesensgesetzes werden Risikoträger in Großbanken im Kündigungsrecht leitenden Angestellten gleichgestellt, die eigenständig Personalentscheidungen treffen können. Erstmals in der Geschichte des deutschen Kündigungsschutzrechts ist die Einkommenshöhe ausschlaggebend für die Gewährung von Schutzbedürftigkeit von Arbeitnehmern. Bis zu 5.000 Risikoträger sind von der Neuregelung betroffen.

Unser Dachverband ULA und der DGB hatten im Laufe des parlamentarischen Beratungsverfahrens mehrfach verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Die Neuregelung verstößt gegen die Grundrechte der Berufsfreiheit, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

Obgleich die Neuregelung nicht verhindert werden konnte, hat die von der ULA entwickelte Kampagne ein breites Echo gefunden. Sowohl Leitmedien als auch Entscheidungsträger in der Politik vernahmen die Belange der Führungskräfte. Hierzu führten die ULA-Vertreter zahlreiche Hintergrundgespräche mit Parlamentariern und Ministerien in Bund und Land. Gleichzeitig wies unser Dachverband in mehreren Brandbriefen an alle relevanten Entscheidungsträger auf die große Sorge hin, dass das Vorhaben einen Dammbruch zur Folge haben kann. Dabei gelang es, neue Allianzen zu schließen und beispielsweise mit dem DGB gemeinsam für die Belange aller Arbeitnehmer einzustehen.

Die ULA befürchtet allerdings, dass dieser Dammbruch dazu führt, dass mittelfristig weite Teile der deutschen Leistungsträger aus dem Kündigungsschutz gedrängt werden. Diese Sorge ist berechtigt: In öffentlichen Stellungnahmen unterstreicht die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dass ihr die bisher beschlossenen Regelungen nicht weit genug gehen. Die BDA bringt u. a. branchenübergreifende Regelungen oder Abfindungsoptionsmodelle ins Spiel. Die Bundesregierung sollte diese Forderungen unbedingt ablehnen, um den Standort Deutschland nicht in einem so wichtigen und notwendigen Baustein unseres Sozialstaates zu schwächen. Ansonsten würden Arbeitsplätze für potenziell qualifizierte, innovative und produktive Arbeitnehmer am bisher attraktiven Wirtschaftsstandort Deutschland verspielt.

Lesen Sie hierzu mehr im Handelsblatt-Artikel „Brexit – Streit über Banker-Kündigungsschutz“ vom 10.09.2018.
Die Position der ULA finden Sie hier.