Am 09. und 10. Oktober 1954 fand im Hotel Bockshaut in Darmstadt ein Ereignis statt, das die logische Konsequenz aus den regen Aktivitäten in den Bezirken der damaligen Oberpostdirektionen bildete: Die Vereinigung der Angehörigen des höheren Postdienstes (VHP) wurde aus der Taufe gehoben. Zu diesem Zeitpunkt bestanden bereits 17 von 22 zu gründenden Bezirksvereinen, die nun den „föderalen Zusammenschluss der Bezirksvereine der Angehörigen des höheren Post- und Fernmeldedienstes“ bildeten. Alle höheren Beamten waren darin vereinigt.
Das grundlegende Ziel der VHP war, einen festeren gesellschaftlichen Zusammenschluss der Kolleginnen und Kollegen des höheren Dienstes zu bewirken. Der nach dem Zweiten Weltkrieg in den Postdienst eingetretene Nachwuchs hatte oft keine engere Bindung an die älteren Kollegen. Damals waren Fachgebiete scharf voneinander abgegrenzt – diesem Auseinanderdriften sollte ebenfalls entgegengewirkt werden. Auch das Ansehen der höheren Beamten und der Post sollte verbessert werden, indem Postprobleme nach außen wissenschaftlich erörtert und damit einem größeren Kreis zugänglich gemacht wurden. Das aber wohl ureigentliche Motiv war letztendlich das Bestreben der kleinen Gruppe der Führungskräfte, ihre berufspolitischen Interessen in die eigenen Hände zu nehmen und dies nicht nur den Gewerkschaften zu überlassen, die es schon seit einigen Jahren wieder gab.
Deutsche Wiedervereinigung und Postreform
In den ersten Jahrzehnten kämpfte die VHP, die 1983 in Vereinigung der Höheren Beamten der Deutschen Bundespost umbenannt wurde, gegen die Benachteiligung des höheren Dienstes gegenüber anderen Laufbahngruppen und bewirkte hier deutliche Verbesserungen. Unmittelbar vor der deutschen Wiedervereinigung trat das Poststrukturgesetz in Kraft, nach dem ab Januar 1990 selbstständige Unternehmen gebildet werden sollten. Die VHP nahm hier wesentlichen Einfluss. Die Wiedervereinigung brachte weitere personelle und finanzielle Anstrengungen nie gekannten Ausmaßes. Unternehmerische Entscheidungen mussten schnell und pragmatisch gefällt werden. In Ostdeutschland wurden Fachdirektionen eingerichtet, um die Verselbstständigung der Unternehmen voranzutreiben. Damit war auch die Änderung des Beamtenversorgungsrechts verknüpft.
Mit Inkrafttreten der Postreform II, die am 29.06.1994 im Bundestag beschlossen wurde, bestellte das Registergericht Bonn drei Kandidaten der VHP in die Gründungsaufsichtsräte der Deutsche Telekom AG, der Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank AG. Im Laufe des Jahres 1995 wählten die Leitenden Angestellten Sprecherausschüsse bei Telekom, Post und Postbank. Die Kandidaten der VHP stellten jeweils die Mehrheit in den Ausschüssen. Noch heute sind ein Großteil der Kandidaten in den Sprecherausschüssen der Telekom syntra-Mitglieder. Ende des Jahres 1997 wurde das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen aufgelöst und eine Regulierungsbehörde im Bereich des Wirtschaftsministeriums gegründet.
Gründung von syntra und Management Association Deutsche Post WorldNet
Mit der Jahrtausendwende kam die Umbenennung in VTP (Verband der Führungskräfte von Telekom und Post). Erstmalig waren also beide Unternehmen auch explizit im Verbandsnamen genannt. Im Mai 2003 beschloss der VTP, den Verband unter dem Dachverband VTP in zwei Teile zu gliedern. Die Fokussierung auf konkrete Interessen war insbesondere gegenüber Nicht-Mitgliedern nur schwer darstellbar. Zudem wollte der VTP mit einem unternehmensorientierten Führungskräfteverband starker Ansprechpartner für die Unternehmensführung sein. So entstanden syntra – Das Management-Netzwerk der Deutschen Telekom und die Management Association Deutsche Post WorldNet. Der Name syntra soll dabei als Synonym für die Neupositionierung stehen. Die Silben „syn“ = gemeinsam, zusammen, zugleich mit und (in)tra = mittendrin, innerhalb, unterstreichen damit die Verpflichtung, gemeinsam im Konzern zu arbeiten.
Stefanie Kreusel engagiert sich seit 2011 im syntra-Vorstand, seit 2012 auch als 1. Vorsitzende. Roland Angst übernahm im Jahr 2015 das Amt des 2. Vorsitzenden. Im Jahr 2017 intensivierte syntra die Zusammenarbeit mit dem VFF – Verband Fach- und Führungskräfte. So wurde Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorstandsmitglied des VFF, als Geschäftsführer in den Bundesvorstand von syntra gewählt. syntra-Mitglieder können seitdem auch die juristische Beratung des VFF in arbeitsrechtlichen Fragen in Anspruch nehmen. Zudem können viele Synergien der beiden Verbände genutzt und in der gemeinsamen Geschäftsstelle, die ab 2017 hauptamtlich geführt wurde, zusammengeführt werden.
Die Feierlichkeiten zum 70-jährigen Bestehen von syntra finden im Rahmen der Delegiertenversammlung am 07. und 08. März 2025 in Königswinter statt. Sie als syntra-Mitglied sind herzlich eingeladen, sich als Delegierte aufstellen zu lassen und gemeinsam mit uns zu feiern. Wir freuen uns auf Sie!