Arbeitszeiterfassung: Nichts Neues aus Berlin

In der Debatte um die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung gibt es weiterhin keine Einigung. Ob sich die Ampelkoalition noch in dieser Legislaturperiode zu einer Neuregelung durchringen kann, scheint nach Meinung unseres Dachverbands ULA ungewiss. Bildquelle: Susanne Plank / pixabay.com

„In der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales vom 9. Oktober 2023 zum Thema Arbeitszeiterfassung zeigte sich einmal mehr, dass die Meinungen der Akteure zu den Themen Arbeitszeit, digitale oder analoge Zeiterfassung, Vertrauensarbeitszeit und Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung weit auseinanderliegen“, bewertet Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, die aktuelle Situation. „Das macht es für den Gesetzgeber nicht einfacher. Aber er ist in der Pflicht“, erklärt der VFF-Rechtsexperte.

Bereits am 14. Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Arbeitszeit von Beschäftigten künftig erfasst werden solle. Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 13.09.2022 in diesem Sinne. Ein offizieller Regierungsentwurf durch das federführende Bundesarbeitsministerium liegt jedoch bislang immer noch nicht vor. „Das Wie liegt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers“, sagte die Präsidentin des BAG bei der Vorlage des BAG-Jahresberichts Anfang Februar dieses Jahres.

Am 09. Oktober wurden nun die Oppositionsanträge der Unionsfraktion und der Linksfraktion beraten. Die Auffassungen einer zukünftigen Ausgestaltung reichen von einer möglichst detaillierten bis hin zu einer möglichst flexiblen Neuregelung. Im Mittelpunkt der Debatte standen Fragen um den Erhalt der Vertrauensarbeitszeit, eine Anpassung der Höchstarbeitszeit mit Blick auf den Wandel der Arbeitswelt und die Sicherstellung des gebotenen Schutzes des Arbeitnehmenden.

Unser Dachverband ULA – Deutscher Führungskräfteverband hat bereits mehrfach hervorgehoben, dass eine gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung allgemein bewährte Modelle wie bspw. Vertrauensarbeitszeit zulassen sollte. Auch müsse die Wahrung der Arbeitszeitsouveränität der Leitenden Angestellten sichergestellt sein. Ob sich die Ampelkoalition noch in dieser Legislaturperiode zu einer Neuregelung durchringen kann, scheint nach Meinung der ULA ungewiss. „Was die gestaltenden Hände des Gesetzgebers schaffen werden, scheint mehr denn je offen zu sein“, merkt Gerhard Kronisch an.

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Bericht zur Anhörung oder auf den Seiten unseres Dachverbands ULA