Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die sicherstellt, dass Betriebsrentner ab dem 1. Januar 2022 auch im Falle einer Unternehmensinsolvenz ihre Betriebsrente in voller, zugesagter Höhe erhalten. Dies basiert auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die im Dezember 2019 im Rahmen einer von unserem Partnerverband VAA unterstützen Musterklage ergangen war. Gemäß der neuen, deutschen Gesetzgebung soll ab dem 01.01.2022 der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) einstehen, wenn eine Pensionskasse ihre Leistungen kürzt und auch der Arbeitgeber wegen Insolvenz als Schuldner ausfällt. Bisher war der jeweilige Betriebsrentner in solch einem Fall leer ausgegangen, da eine Insolvenzsicherung nicht vorgesehen war. Voraussetzung für den künftigen Eintritt der PSV ist die Insolvenz des Arbeitgebers oder ein entsprechender Sicherungsfall. Tritt ein solcher vor dem Stichtag ein, fällt der Insolvenzschutz niedriger aus: Hier zahlt der PSV nur, wenn die Pensionskasse die zugesagte Leistung um mehr als die Hälfte kürzt oder wenn das Einkommen des Betriebsrentners wegen einer Kürzung unter die Armutsgefährdungsschwelle fällt. Ausgenommen von der Neuregelung sind Betriebsrenten, bei denen bereits ausreichende Sicherungen gegen Leistungskürzungen bestehen.
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