Juristischer Service: Früh beraten – Stress gespart

Gerhard Kronisch, Geschäftsführer von syntra und Hauptgeschäftsführer unseres Partnerverbandes VAA, erklärt in diesem Interview, warum syntra-Mitglieder mit der Rechtsberatung gut aufgestellt sind.

Mit seinem umfangreichen Dienstleistungsangebot ist syntra sehr gut aufgestellt. Zum Rückgrat des Service-Pakets zählt die Rechtsberatung. Folgerichtig ist die Zahl der Rechtsberatungen im letzten Jahr erneut gestiegen. Warum syntra-Mitglieder mit der Rechtsberatung durch den VFF gut aufgestellt sind, erläutert Gerhard Kronisch, Vorstandsmitglied bei syntra und Hauptgeschäftsführer unseres Partnerverbandes VAA, im Interview. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht verdeutlicht, warum es zielführend ist, dass sich die Juristen frühzeitig einschalten, um einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang zu vermeiden.  

syntra: Worum geht es im Beratungsalltag der Verbands-Juristen am häufigsten? Sind Abfindungen immer noch der Dauerbrenner Nummer eins?

Kronisch: In der Tat führt in unserer arbeitsrechtlichen Beratung kein Weg an Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen vorbei. Daran wird sich wahrscheinlich auch in Zukunft nicht viel ändern. Denn gerade in Zeiten einer industriellen Rezession sind Umstrukturierungen und Kürzungen in vielen Unternehmen an der Tagesordnung.
Allerdings gibt es auch zahlreiche andere Themen, mit denen wir uns im Juristischen Service tagtäglich befassen. Dazu gehören Vertragsberatungen beim Start in das Berufsleben oder beim Jobwechsel, aber auch das Zeugnisrecht, Betriebsrentenanpassungen und Wettbewerbsverbote ebenso wie der in den letzten Jahren immer größer werdende Beratungsbedarf im Spannungsfeld von Teilzeit und Elternzeit.
Einen besonderen Stellenwert nimmt natürlich auch unsere Rechtsberatung im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung und der Unternehmensmitbestimmung ein. Denn zusätzlich zur individuellen Beratung stehen unsere Juristen unseren Mandatsträgern in den Sprecherausschüssen und Aufsichtsräten zur Seite.

syntra: Was ist das Alleinstellungsmerkmal der Rechtsberatung im VFF?

Kronisch: Bei uns sind absolute Vollprofis am Werk, die sich seit Jahren, sogar zum Teil seit Jahrzehnten, in arbeitsrechtlichen Problemstellungen der verschiedensten Branchen auskennen. Unsere Juristinnen und Juristen kennen sowohl die Besonderheiten der Branchen als auch die Vergleichsmaßstäbe in anderen Bereichen. Sie können oftmals dafür sorgen, dass schon im Vorfeld außergerichtliche Einigungen zum Wohle der Mandanten erzielt werden.
Außerdem sind die Juristen bestens mit den besonderen Belangen außertariflicher und leitender Angestellter vertraut. Gerade dieser Punkt ist ein Vorteil gegenüber der Beratungspraxis von gewerkschaftlichen Organisationen im Tarifbereich. Und bedenkt man, dass der AT-Bereich aufgrund des demografischen Wandels und des Bedarfs an hoch qualifizierten Fach- und Führungskräften künftig wachsen wird, ist unsere Expertise in diesem Feld mehr denn je gefragt.

syntra: Wenn nötig, können syntra-Mitglieder Doppelmitglied im VFF werden und somit noch umfassendere Leistungen bis hin zur gerichtlichen Vertretung in Anspruch nehmen. Versuchen die VFF-Juristen, den Gang vor Gericht grundsätzlich zu vermeiden?

Kronisch: Nein, wenn es im Sinne unseres Mandanten ist und zu seinem Vorteil, gehen wir auch bis zum Bundesarbeitsgericht, gegebenenfalls sogar zum Bundesverfassungsgericht! Das haben wir in der Vergangenheit auch schon einige Male getan. Es ist nur so, dass langwierige Gerichtsverfahren in den meisten Fällen weder den Arbeitgebern noch den Arbeitnehmern etwas bringen. Im Gegenteil: Oft kosten sie Zeit, Stress und Nerven. Es ist in vielen Fällen einfach gewinnbringender, schneller und vernünftiger, sich außergerichtlich zu einigen und zu vergleichen. Der beste Prozess ist immer der, den man nicht führt, lautet mein Credo.

syntra: Was bietet der VFF, was Rechtsschutzversicherungen nicht bieten?

Kronisch: Zunächst einmal ist es gut, dass es Rechtsschutzversicherungen gibt. Heutzutage nimmt mehr als die Hälfte aller Haushalte in Deutschland Rechtsschutzversicherungen in Anspruch. Nach Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte zwischen 2012 und 2016 um 19 Prozent gestiegen. Die Tendenz bei der Kostenentwicklung hat sich in den letzten drei Jahren sicherlich nicht umgekehrt.
Durch die geringe, aber trotzdem vorhandene Inflation sowie die jährlichen Gehaltssteigerungen erhöhen sich auch die jeweiligen Streitwerte in den arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kontinuierlich. Nicht zuletzt aus Angst, auf hohen Anwaltskosten sitzenzubleiben, verzichten viele Menschen auf rechtlichen Beistand. Rechtsschutzversicherungen müssen das steigende Kosten- und Streitwertrisiko durch höhere Policen absichern. Mittlerweile liegt der Schnitt des jährlichen Policenwerts zwischen 200 und 400 Euro – je nach Umfang. Dagegen haben VFF-Mitglieder das Privileg, einen exzellenten und umfangreicheren Juristischen Service für einen festen, in den allermeisten Fällen weitaus geringeren Preis in Anspruch nehmen zu können.
Zur Frage, was genau wir an Mehrwert bieten. Ganz einfach: 70 Prozent unserer Tätigkeit besteht aus Rechtsberatung – und diese wird üblicherweise von Rechtsschutzversicherungen nicht abgedeckt. Rechtsschutz von Versicherern fängt meistens erst dann an, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist – beispielsweise, wenn eine Kündigung ausgesprochen worden ist. Die reine Vertragsberatung ist nicht abgedeckt.
Unser Anliegen ist es aber gerade, Eskalationen – wenn möglich – zu vermeiden und die arbeitsrechtlichen Probleme für unsere Mandanten frühzeitig zu lösen. Und dies ist im Mitgliedsbeitrag von syntra inbegriffen.

syntra: An wen richtet sich das Angebot der Rechtsberatung?

Kronisch: Die Rechtsberatung des VFF kann jedes syntra-Mitglied in Anspruch nehmen – ganz gleich, in welcher Lebens- bzw. beruflichen Phase sich die Person befindet. Die Geschäftsstelle erreichen häufig Anfragen von Mitgliedern, die in den (Vor-)Ruhestand wechseln, bzgl. des Nutzens einer weiteren Mitgliedschaft. Auch Pensionäre und Ruheständler haben Anspruch auf unsere Rechtsberatung, insbesondere bei rentenrechtlichen Problemen wie zum Beispiel bei unterbliebener oder fehlerhafter Betriebsrentenanpassung. Zudem unterstützen unsere Juristen auch in Fragen des Erfinderrechts oder bei der Gestaltung von Beraterverträgen. Auch Kooperationen wie beispielsweise die mit der Steuerberatung Runte & Partner zahlen sich nicht nur für Mitglieder aus, die noch aktiv im Berufsleben stehen: Für Rentner und Pensionäre besteht eine Rahmenvereinbarung zu den Zeit- und Wertgebühren.

syntra: Vielen Dank für dieses Interview, Herr Kronisch!