Zukunftsfinanzierungsgesetz: Stärkung von Mitarbeiterbeteiligungen bleibt unvollendet

ULA - Deutscher Führungskräfteverband

Das Bundeskabinett hat am 16.08.2023 dem Entwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz zugestimmt.

Unser Dachverband ULA - Deutscher Führungskräfteverband hat anlässlich der kürzlichen zweiten und dritten Lesung des Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) erklärt, dass die Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP leider hinter den selbst gesteckten Ankündigungen, die Vermögensbildung aller Beschäftigten spürbar zu stärken, zurückgeblieben ist.

„Mit der Anhebung des jährlichen steuerlichen Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nach Paragraf 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz von 1.440 Euro auf 2.000 Euro an Stelle der vom Bundeskabinett unter Federführung der Bundesministerien der Finanzen sowie der Justiz beschlossenen 5.000 Euro bleibt die angekündigte Annäherung an das europäische Niveau unvollendet und in weiter Ferne“, mahnt Roland Angst, Präsident der ULA und 2. Vorsitzender von syntra. Richtungsweisend sei der Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, der mit 10.000 Euro jährlichem Freibetrag Deutschland beim Thema Vermögensbildung wirklich voranbringen würde.

Die ULA hatte sich in einer breiten Initiative gemeinsam mit dem Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung (AGP) dafür eingesetzt, nach den ersten Fortschritten im Zuge des Fondsstandortgesetzes in der letzten Legislaturperiode nun dem Instrument in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen. In einem Politik-Dialog mit den Berichterstattern und Fachpolitikern plädierten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Verbänden, Unternehmen und den Sprecherausschüssen der leitenden Angestellten einheitlich dafür, die Chancen für eine Stärkung der Anlegerseite jetzt zu ergreifen. Neben den berechtigten Anliegen der Start-up Branche brauchen auch die „klassischen“ Unternehmen und deren Mitarbeitende die Verbesserungen beim Thema Teilhabe, um im Wettbewerb um Fachkräfte zu bestehen.

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